Am Nachmittag des 1. März 2005, eines Dienstags, war der französische Bankier tot aufgefunden worden in seiner Wohnung in der obersten Etage eines Hauses, das ihm gehörte, an der Rue de Villereuse in der Nähe des grössten Genfer Kunstmuseums. Den Montag hatte er im Büro zugebracht, dieses befand sich im Haus nebenan, einem schicken, achtstöckigen Gebäude aus Marmor und grünem Glas. Am Dienstag hatte er zahlreiche geschäftliche Verabredungen gehabt. Nachdem ein ehemaliger Partner von Goldman Sachs, einer amerikanischen Investmentbank, und anschliessend Bill Browder, der den in Russland investierenden Hermitage Fund führt und mit Stern befreundet war, von ihm versetzt worden war, meldete sich Sterns persönliche Mitarbeiterin bei Sandy Koifman, einem seiner engsten Arbeitskollegen. Der wusste zwar nicht, wo Stern geblieben war. Er sei aber nicht beunruhigt gewesen, sagte er dem Vanity Fair-Reporter, da er am Morgen Edouards neuen Bentley in der Parkgarage gesehen habe. Doch als Stern am Nachmittag immer noch nicht eingetroffen war, suchte er den Hauswart des Nebenhauses auf, in dem Sterns Penthouse lag, und bat ihn, die Wohnungstüre gewaltsam zu öffnen – vielleicht sei Edouard in der Dusche ausgerutscht oder etwas Ähnliches. Denn zu spät zu kommen, sei zwar üblich gewesen für Stern, Verabredungen unentschuldigt platzen zu lassen, hingegen nicht sein Stil. Koifman fand ihn schliesslich im Schlafzimmer. Im erwähnten Ganzkörperkondom, um das ein dünnes weisses Seil mit fest verknoteten Enden geschlungen war. Zwar konnte er Stern nicht erkennen, die fleischfarbene Hülle war blickdicht. Was er sah, war ein Körper, der auf dem Boden lag, in einem See von Blut. Die Szene, sagte er, sei eklig gewesen – «Erinnern Sie sich an den Film ‹Seven›? So ähnlich. Übel».
Krach mit dem Schwiegervater
Edouard Stern, ein Sohn der ältesten französischen Bankiersfamilie, war ein Star in Paris und New York. Die Nachricht seines gewaltsamen Todes hatte in Frankreich eine vergleichbare Bedeutung, wie wenn in Amerika ein Rockefeller umgebracht worden wäre. Bis einige Jahre vor seinem Ableben war er verheiratet mit Béatrice David-Weill, einer Tochter von Michel David-Weill, dem seinerzeitigen Präsidenten von Lazard, der New Yorker Finanzfirma mit Niederlassungen in Paris und London, eine grosse Investmentbank und heute stark im Geschäft mit privaten Firmen (Private Equity), aber nicht mehr im Familienbesitz. Was vielleicht anders herausgekommen wäre, wenn die Laufbahn des angeheirateten Edouard – seine Frau und er hatten drei Kinder – an der Wall Street verlaufen wäre, wie Beobachter es voraussagten. Doch sein Plan, die höchste Stelle bei Lazard zu bekleiden, ging nicht auf. Er verkrachte sich mit seinem Schwiegervater, dessen Nachfolger er gerne geworden wäre, und musste die Firma 1997 verlassen; ein Jahr später liess Béatrice sich von ihm scheiden. Beides hatte möglicherweise damit zu tun, dass er sich mit seiner aufbrausenden und herablassenden Wesensart weitherum unbeliebt machte. Und damit, dass bekannt geworden war, wie er seinen Vater zuvor aus der eigenen Bank gedrängt hatte. Ende der 1990er Jahre war er zum «Schweizer Vermögensverwalter degradiert worden – wenn auch zu einem fabelhaft reichen Schweizer Vermögensverwalter», mit 600 Millionen Dollar Vermögen, schätzte Vanity Fair (was heute einem Milliardenbetrag entspräche). Des- halb war er nach Genf gezogen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass der böse Hüne die Möchtegern-Künstlerin kennenlernen würde, war klein.
Cécile Brossard wuchs fast am selben Ort wie Edouard Stern auf, in Conflans-Sainte-Honorine, einer Kleinstadt in der Ile-de-France, dreissig Kilometer von Paris entfernt. Und doch in einer anderen Welt – einer gewöhnlichen. Die Tochter eines Werbeagenturmitarbeiters aus der Vorstadt konnte wohlmeinend als hübsch beschrieben werden, sachlich als durchschnittlich. Sie hatte blonde Haare, eine Blondine war sie nicht. Später, als ihr Leben von Journalisten, die sie nicht gekannt hatten, vielfach nacherzählt wurde, fanden auch zwei eher ungewöhnliche Notizen Eingang in ihren Lebenslauf: Sie sei «emotional instabil» gewesen. Und habe ein hochgehängtes Ziel verfolgt, sie wollte Künstlerin werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass der böse Hüne aus der guten Familie, der ein Vermögen geerbt und es vergrössert hatte, die vierzehn Jahre jüngere Möchtegern-Künstlerin mit kleinem Gehalt – sie arbeitete gelegentlich als Kellnerin im Pariser Flughafen oder als Verkäuferin – und einem Hang zum Austicken kennenlernen würde, war klein. In einer normalen Welt jedenfalls. Aber gross genug in der real existierenden Welt.
Edouard war ein Womanizer, ein lady’s man oder wie man es in gehobenen Kreisen euphemistisch umschreibt, wenn ein Mann seiner Ehefrau nicht treu ist. Je nach Quelle soll er nicht ausschliesslich auf Frauen abonniert gewesen sein. Es gab Gerüchte, er sei bisexuell. Oder jedenfalls kinky, pervers, a dark horse halt. Worauf der Autor des Vanity Fair-Artikels schrieb: «Es ist immer schwierig, Fakten zum Sexleben eines Menschen zu sammeln. Besonders wenn dieser Mensch reich ist und für Diskretion bezahlen kann. Falls er zudem in der Schweiz lebt, der Welthauptstadt der Diskretion . . . nun, Sie bekommen eine Vorstellung der blickdichten Mauer, die Stern um sein Privatleben gebaut hatte.
Er sei, ein weiterer Euphemismus, ein «Abenteurer» gewesen, ein «stereotyper Franzose» mit einer Handvoll, oder ein paar Händen voll, Mätressen. Wenigstens eine davon ist aktenkundig: Julia Lemigova, Russin und Tochter eines Obersten der Roten Armee. Sie war die letzte Vertreterin der Sowjetunion an der Miss-Universe-Wahl (mittlerweile ist sie verheiratet mit Martina Navratilova, der ehemaligen Tennisspielerin, und gegenwärtig zu sehen in der Reality-TV-Serie «The Real Housewives of Miami»).
Mit ihr begann er, als er noch verheiratet war, eine Affäre. Zwei Jahre später, 1999, brachte Julia einen Jungen zur Welt. Stern glaubte ihr, dass es sein Sohn sei, und habe sich Gentleman-mässig verhalten, Zeit mit dem Baby verbracht, Geld dafür lockergemacht. Ein von seinem Anwalt nachgefragter Vaterschaftstest lag nicht vor. Worauf der Anwalt, der auch ein Freund von Edouard war, Nachforschungen anstellen liess – und herausfand, dass die Frau zur Zeit der Kindszeugung drei Männer regelmässig «gesehen» hatte. Kurze Zeit später starb der Säugling, möglicherweise nachdem er heftig geschüttelt worden war. Eine Untersuchung ergab, die Kindsmutter habe nichts damit zu tun gehabt. Doch die Kinderbetreuerin, eine Bulgarin, verschwand plötzlich und blieb unauffindbar. Worauf herumerzählt wurde, jemand habe dafür bezahlt, dass das kurze Leben des Säuglings ende.
Instabile Blonde, die Künstlerin sein will
Im Sommer 2004, dem letzten, den Stern erleben sollte, lernte sein Kollege Koifman während eines sonntäglichen Mittagessens eine Frau kennen, die Edouard offensichtlich nahestand – Cécile Brossard, die instabile Blonde, die Künstlerin sein wollte. Er beschrieb sie als durchaus nett und angenehm, keine Schönheit, sondern eine durchschnittlich aussehende, gewöhnliche Frau. Dass es sie gab respektive sie eine Rolle spielte im Leben seines Chefs, mit dem er befreundet war, hatte er nicht gewusst. Andererseits war ihm auch erst seit kurzem bekannt, dass Edouard und seine Frau Béatrice «getrennt» lebten; tatsächlich waren die Sterns zu diesem Zeitpunkt bereits seit sechs Jahren geschieden, was Koifman erst nach Edouards Tod erfuhr.
Es liegt in der Natur der Sache, dass nur wenige Angaben über Cécile Brossards Leben belastbar sind. Die Spanne der als «Fakten» in öffentlich zugänglichen Quellen vorhandenen Informationen ist zwar breit wie der Lac Léman, doch bestätigen könnte diese mehrheitlich bloss Frau Brossard. Und das tut sie nicht (es gelang nicht, für diesen Artikel mit ihr in Verbindung zu treten und sie zu befragen). Nach einigermassen gesicherten Auskünften zog sie Mitte der 1990er Jahre nach Clarens, ein Quartier von Montreux, wo sie mit ihrem Schweizer Ehemann in einer Wohnung lebte (mit Seeblick). Xavier Gillet, ein zwanzig Jahre älterer Alternativmediziner, sie hatten 1996 in Las Vegas geheiratet; bis heute erscheint im WWW der Eintrag «Mr. Xavier Gillet, Thérapie naturelle», seine Praxis in Aigle übergab er aber bereits 2014 einem Nachfolger, dieser weiss nichts über den Verbleib von Monsieur Gillet, der heute 74-Jährige war nicht auffindbar.
Die Domina und ihr Naturheilpraktiker
Ungefähr zu dieser Zeit habe Cécile beschlossen, fortan als Vollzeitprostituierte zu arbeiten, ihr Kernangebot seien Sadomaso-S&M-Praktiken gewesen, in denen sie die dominante Rolle übernahm. Diese Informationen könnten als gesichert betrachtet werden, sie kommen von ihrem Vater. Doch das Verhältnis der beiden sei aufgeladen und belastet gewesen, sie hätten in den vergangenen zehn Jahren, von ungefähr 1995 bis 2005, nicht miteinander gesprochen, sagte der Vater, weil er ihren Berufsentscheid nicht habe annehmen können. Das Ehepaar, die Domina und ihr Naturheilpraktiker, habe Schulden angehäuft, «bis zu den Hüften», steht in Vanity Fair, die sich auf eine Genfer Zeitung bezieht.
Dann geht die Post ab, werden die on-dit spektakulärer: Als «Alice», ganz in schwarzes Leder gekleidet, sei Cécile nächtens in die teuersten Suiten der Genfer Fünf-Sterne-Häuser geschlüpft, um ihren reichen Kunden schmerzvolle und demütigende Freuden zu bereiten. Sie soll von der damals in Paris lebenden Margaret «Madame Claude» MacDonald, der schottischen Callgirl-Queen (20 Minuten), vermittelt worden sein; im Jahr 2002 war deren Netz von über 500 weiblichen und männlichen Prostituierten, die «Wirtschaftsbosse und Weltstars befriedigten», durch die französische Polizei zerschlagen worden. Glaubt man anderen Berichten, lief die Geschichte weniger anrüchig ab. Brossard habe tatsächlich an ihrer Karriere als Künstlerin gearbeitet. Und Edouard Stern kennengelernt, weil er sich für ihre Werke – darunter Plastiken nackter Körper – interessiert habe. Erst in der Folge habe sich daraus eine sexuelle Beziehung zwischen den beiden entwickelt.
Ich habe den letztgenannten Erzählstrang aufgenommen und weiterverfolgt. In einem Artikel des Westschweizer Investigativjournalisten Antoine Harari über den des Betrugs angeklagten Genfer Kunsthändler Yves Bouvier, der in dem Online-Nachrichtenkanal Heidi.news erschien, stiess ich auf einen Pariser Galeristen mit Namen Albert «Bob» Benamou. Er soll es gewesen sein,der Cécile Brossard mit Edouard Stern bekannt gemacht hatte im Jahr 2001. Weil er Werke von ihr verkaufte. Und die erwähnten Akt-Skulpturen seinem Bekannten Stern gefallen könnten, dachte er. So weit, so unauffällig beziehungsweise glaubwürdig.
Allerdings nur bis Bob Benamous Namen in einem anderen Zusammenhang erneut auftaucht: als Bekannter von Jeffrey Epstein nämlich, den er ebenfalls mit Frauen zusammenbrachte, mit jüngeren, viel jüngeren Frauen allerdings. Epstein, ein amerikanischer Vermögensverwalter, hängte sich im Sommer 2019 in einem New Yorker Untersuchungsgefängnis auf; er sass dort ein, weil gegen ihn in zahlreichen Fällen wegen sexuellen Missbrauchs von Frauen, einige davon noch minderjährig, ermittelt wurde, ihm drohten mehrere lange Gefängnisstrafen. Benamou, so sieht’s aus, vermittelt nicht nur Plastiken nackter Körper – sondern auch the real deal. Weshalb wohl geschlussfolgert werden darf, dass Edouard Stern nicht bloss am künstlerischen Angebot von Cécile Brossard interessiert war. Aber natürlich tönt es besser, wenn man als Mann von Welt in Verbindung zu einem Galeristen steht als zu einem Frauen- und Mädchenvermittler.
Möglicherweise ging Stern die Beziehung zu Cécile näher, als man meinen könnte.
Die Beziehung von Stern zu Brossard soll kompliziert, wechselhaft und leidenschaftlich gewesen sein. Was vermutlich ziemlich genau dem entsprach, was der ehrgeizige reiche Mann, dessen Aufstieg zum master of the universe, Wirtschaftskapitän, nie stattgefunden hatte, von ihr wollte. Und dann haben wir noch nicht die Sexpraktiken erwähnt, die er nachfragte und sie anbot; von ihr abgesehen soll Stern zu dieser Zeit jeweils bis zu drei weitere paramours, Geliebte, gehabt haben, sagte sein Anwalt und Freund, Kristen van Riel. Der Diskretion halber sowie zur Komplexitätsminimierung habe Edouard den Frauen Spitznamen verpasst, Cécile sei «Latex» gewesen.
Möglicherweise ging Stern die Beziehung zu Cécile näher, als man meinen könnte. Laut einer Auskunftsperson sei er, Edouard, der gewesen, der mehr Verbindlichkeit gewünscht habe. Das heisst, Stern war nicht der Typ, der etwas wünschte, sondern der Forderungen stellte. Und seine Forderung war, dass Cécile ihren Alternativmediziner verlasse. Was diese ablehnte, weil sie sonst ohne festen Mann und also Sicherheit im Leben dastehen würde. Auf Edouard, so fürchtete sie, wohl mit Recht, war kein Verlass. Er konnte grosszügig sein, aberauch engherzig. Einmal habe er ihr eine Uhr geschenkt und darauf hingewiesen, es handle sich dabei um ein wertvolles Stück, wie man es von einem Mann wie ihm erwarten könne. Doch nach kurzer Zeit schon sei das Armband kaputtgegangen. Worauf die Beschenkte eine Bijouterie in Genf aufsuchte, um ein neues auszuwählen. Doch der Mitarbeiter riet ihr, das Geld zu sparen – die Uhr sei weniger wert als das Band, das sie kaufen wollte.
Er richtete ein Konto für Cécile ein, auf das er eine Million Dollar überwies.
«Latex» entglitt seinem Zugriff immer mehr. Was Edouard, der gewohnt war zu bekommen, was er wollte beziehungsweise wofür er zahlte, nicht passte. Also entschied er sich zu einem move, der das Problem bestimmt lösen würde: Er richtete ein Konto für Cécile ein, auf das er eine Million Dollar überwies. Offiziell soll das Geld für den Ankauf von acht Gemälden, von Chagall angeblich (wohl unwichtige Werke oder jedenfalls sehr preiswerte), gewesen sein. Tatsächlich aber als Rückfallposition, Polster gedacht, die/das Cécile beruhigen sollte. Und gefügig machen, sich von dem kleinen Ehemann zu trennen, um dem grossen Mann in ihrem Leben uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen (wenn es diesem gerade in den Kram passte).
Konto eingefroren
Fünf gefährliche Worte: «Was kann jetzt noch schiefgehen?» Stern sollte die Antwort bald bekommen. Am 24. Februar 2005, vier Tage bevor sein Leben ein gewaltsames Ende nahm, telefonierte er mit van Riel. Und erzählte ihm von «Latex», ohne diesen Namen in den Mund zu nehmen allerdings. Er legte dafür das Konto und die Million darauf gegenüber seinem Anwaltsfreund offen (dieser hatte davon nichts gewusst und war darüber nicht erfreut; das Konto war bei der Credit Suisse in Montreux eröffnet worden, zuvor hatte die Bank Pictet in Genf den geschäftlichen Verkehr abgelehnt wegen Ungewissheit der Herkunft des Gelds).
Vor allem aber erzählte er, dass sich Cécile nicht bei ihm melde und ihn das belaste. Trotz des vielen Gelds, das er für sie bereitgestellt hatte. Oder genau deshalb, urteilte van Riel. Und riet Edouard, das Konto einzufrieren. «Wenn ich das tue, sehe ich sie nie wieder», soll Stern darauf gesagt haben. «Wenn du das tust, wird sie dich morgen anrufen», erwiderte der schlaue Anwalt. Und bekam recht – am 25. Februar rief Cécile ihren Stern an. Und beklagte sich bei ihm, dass sie von ihrem Geld nichts mehr abheben könne. Sie verabredeten sich für den Abend des 28. Februar in seiner Attikawohnung. Das Konto werde er sofort entsperren lassen, soll er noch gesagt haben.
Die Erwartungen bezüglich des Verlaufs des Treffens scheinen unterschiedlich gewesen zu sein. Das legen jedenfalls die Kleidungsstücke nahe, die die beiden Teilnehmer dafür ausgewählt hatten. Brossard trug einen trägerlosen BH unter einer Bluse zu einem kurzen Rock und Strümpfen (dies wurde bekannt, weil sie später diese Stücke in einem Paket an Verwandte im französischen Nancy schickte). Stern entschied sich für das fleischfarbene Ganzkörperkondom. Die Annahme, er habe damit gerechnet, es käme zu Sex anlässlich des Treffens, wohingegen sie davon ausgegangen war, es handle sich um eine Verhandlung, ist wahrscheinlich zulässig.
«Kleidung ist Kommunikation ohne Worte», sagt man. Und die Kommunikation verlief ähnlich asymmetrisch, wie die beiden unterschiedlichen Outfits nahelegten. Die verschiedenen Meinungen über die Gestaltung der gemeinsamen Zukunft führten zum Streit. Auf dem Höhepunkt soll Stern gesagt haben: «Eine Million Dollar ist teuer für eine Hure.» Worauf Brossard viermal auf den Mann im Latexanzug schoss.
«War es die Russen-Mafia?»
Das Ergebnis waren eine Leiche und zwei Fragen: Von wo hat man Kenntnis von Sterns folgenschweren letzten Worten? Und woher nahm Cécile die Pistole, mit der sie Edouard erledigte? Antwort Nummer 1: Sie gab’s zu Protokoll, als sie vier Jahre später wegen des Mords an Edouard Stern vor einem Genfer Gericht sass. Ob’s stimmt, ob er’s gesagt hat? Nur zwei Menschen wissen es. Und einer davon ist tot. Es klingt, in meinen Ohren jedenfalls, nach Worten, die Stern, mit dem ich nicht bekannt war, gesprochen haben könnte. Antwort Nr. 2 (woher die Pistole kam): Angrenzend ans Schlafzimmer gab es einen begehbaren Kleiderschrank, ein Ankleidezimmer, wie üblich in Wohnungen am obersten Ende des Markts. Und in diesem haben sich zwei Schubladen befunden, die mittels Knopfdruck herausgefahren werden konnten. Die eine Schublade soll erotische Accessoires, Fetisch-Kleidung und Sex-Spielzeug, enthalten haben, die andere fünf Feuerwaffen, darunter die geladene Pistole, die Cécile behändigt hatte; Stern war nicht bloss ein Sexfreak, sondern auch ein Waffennarr und Grosswildjäger.
Zu Anfang der Ermittlungen, die der Staatsanwalt und die Polizei aufnahmen, sei Cécile Brossard nicht verdächtigt worden. Die Beamten suchten wohl nach einer High-profile-Täterschaft («War es die Russen-Mafia?»). Doch die Auswertung der Aufzeichnungen einer Überwachungskamera, die bei der Ausfahrt der Tiefgarage des Gebäudes angebracht war, zeigte eine blonde Frau um Mitte dreissig in einem grauen Mercedes hineinfahren. Und wenige Stunden später wieder heraus. Davon abgesehen hatte an dem Montagabend, an dem Stern umgebracht worden war, keine Bewegung im Haus respektive in der Garage stattgefunden.
Brossard war nach der Tat nach Mailand gefahren, mit dem Taxi, und hatte von dort einen Flug nach Sydney genommen, wo sie einmal Ferien verbracht und Leute kennengelernt hatte. Unmittelbar nach der Landung in Australien hatte sie ihren Anwalt sowie ihren Bankberater angerufen – um herauszufinden, ob ihr der Zugriff auf das Konto mit der Million wieder möglich sei. Später telefonierte sie mit Sterns Halbschwester, um zu fragen, ob es stimme, dass Edouard etwas Schlimmes zugestossen sei. Als sie später einen Anruf von der Genfer Staatsanwaltschaft erhielt und vorgeladen wurde, in der Suche nach dem Mörder von Stern als Zeugin Auskunft zu geben, schöpfte sie entweder keinen Verdacht. Oder war bereit, ihre unorganisiert und wenig durchdacht wirkende Flucht freiwillig abzubrechen. Jedenfalls reiste sie zurück in die Schweiz (nachdem ihr Ehemann für den Flug bezahlt hatte). Wo sie als der Tat dringend Verdächtige verhaftet wurde.
Herz voller Schmerz
Weniger zügig ging es anschliessend weiter. Erst nach über vier Jahren fand schliesslich die Gerichtsverhandlung statt. Der Ausstrahlung des Falls scheint die lange Wartezeit wenig angetan zu haben. «Vor dem Gerichtssaal A3 im Genfer Palais de Justice drängen sich die Menschen wie vor einem Popkonzert», berichtet der Blick-Reporter in der Ausgabe vom 11. Juni 2009, einem Donnerstag. «Cécile wirkt geschwächt, blass. Die blonden Haare streng nach hinten gekämmt, mit einem Knoten gebändigt. Regungslos starrt sie zu Boden. In weiss-dunkelblau gestreiftem Hemd und dunklem Blazer. Zwischendurch bindet sie sich einen hellblauen Seidenschal um.» Edouard Sterns Ex-Frau Béatrice David-Weill tritt auf, sagt: «Ich liebe ihn immer noch.» Auch wenn er sehr aufbrausend gewesen und oft explodiert sei. Trotzdem, «Edouard war die Liebe meines Lebens». Dann steht Cécile auf – und entschuldigt sich, «bitte vergeben Sie mir», sagt sie. «Mein Herz ist voller Schmerz. Ich weiss nicht, wie es so weit kommen konnte.»
Dann ging alles plötzlich schnell, bereits am darauffolgenden Montag, dem 15. Juni, wurde das Urteil verkündet: Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord plädiert und für die Täterin eine Freiheitsstrafe von elf Jahren gefordert. Für die Verteidigung war es Totschlag gewesen, und ein solcher wird weniger hart bestraft, auf Französisch, nebenbei erwähnt, heisst das meurtre passionnel, Mord aus Leidenschaft. Für die Gerichtspräsidentin war Brossard zwar «besonders feige» vorgegangen, da Sterns Hände zur Zeit der Bluttat gefesselt waren, und die Geschworenen – solche kamen bei diesem Fall noch zum Einsatz, obwohl das Geschworenengericht im Kanton Genf eigentlich im Mai 2009 abgeschafft worden war – beschrieben ihr Vorgehen als «überlegt und zynisch». Dennoch liess das Gericht verhältnismässige Milde walten: achteinhalb Jahre Gefängnis für Cécile Brossard.
Ihren Anwälten, so sieht es aus, gelang es, Stern als Machtmenschen und Manipulator darzustellen, der er wahrscheinlich tatsächlich gewesen war und der «seine Geliebte in den Wahnsinn trieb» (Blick). Der sie während vier Jahren gedemütigt und genötigt habe, etwa indem er ihr seine Liebe beschwor, um sie im nächsten Moment wieder fallenzulassen. Das Urteil sei massvoll ausgefallen, fand einer der beiden Rechtsvertreter, da die Geschworenen anerkannt hätten, dass Cécile Brossard Stern geliebt und nicht aus Geldgier getötet habe. Diese Einschätzung ist wohl zulässig, wenn man auf die vorliegenden Indizien abstützt. Dabei handelt es sich allerdings zum Teil um unbelegte Aussagen der Täterin.
Edouard Stern, der brillante, privilegierte Oberschichtspross, der sich anderen Menschen überlegen gefühlt hatte und das alle, die mit ihm in Kontakt kamen, wissen sowie spüren liess, macht es einem nicht leicht, ihn zu mögen (Ausnahme, die die Regel bestätigt: seine Ex-Frau). Wohlmeinend betrachtet, kann man auch schreiben, Justitia sei in Genf wirklich blind. Oder wenigstens anerkennen, dass in den Augen der Geschworenen beziehungsweise der Richterin in diesem Prozess eine gute Herkunft respektive der Reichtum des Opfers keinen offensichtlichen Vorteil darstellten. Auch haben die Verteidiger von Brossard gute Arbeit geleistet, unter anderem indem sie die Trennlinie zwischen Waffennarr/Jäger aus Leidenschaft sowie Tierquäler erfolgreich verwischten.
Eine Bewährungsauflage sei gewesen, für eine bestimmte Zeit nicht in die Schweiz zu reisen.
Sie gaben wieder, was Polizisten in Sterns Penthouse vorfanden: «37 Feuerwaffen. Die meisten geladen. Im Keller sogar eine Maschinenpistole – schussbereit.» Und luden einen Jagdführer vor, der erzählte, wie Stern in Tansania in drei Wochen gut siebzig Tiere erschossen habe. «Büffel, Nilpferde, Jaguare, Löwen – alles, was ihm vor die Flinte kam.» Er habe es genossen, Tiere nur anzuschiessen und im Todeskampf leiden zu sehen, sagte Cécile Brossard. Und darauf erzählte ihr Ex-Mann, der grosszügige Naturheiler, der zu diesem Zeitpunkt noch immer zu ihr hielt, wie Stern einer Katze die Vorderzähne ausgerissen habe, aus Spass. «‹Dann gab er sie mir zur Pflege›, sagte Gillet weinend, «‹aber ich konnte ihr nicht mehr helfen›», berichtete der Blick-Gerichtsreporter.
Sie Opfer, er Täter
Was ist zum Urteil zu sagen – massvoll, wie es die Verteidiger werten, oder Kuscheljustiz; Stern hatte noch dreissig oder so Lebensjahre vor sich gehabt? Oder allenfalls eher zu hart, schliesslich hatte er die Frau, die ihn liebte, gequält, was eigentlich sie zum Opfer und ihn zum Täter machte? «Generell sind die im Strafgesetzbuch für jedes Delikt definierten Strafrahmen sehr weit gefasst, zum Beispiel Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bei Totschlag oder eben meurtre passionnel», sagt Martin Dietrich, Rechtsanwalt in Zürich mit Erfahrung im Strafrecht.
Unterschieden werde bei der Strafzumessung zwischen Tat- und Täterkomponenten. Für das Verschulden wiege es bei den Tatkomponenten beispielsweise schwerer, wenn jemand seine Tat gezielt plant und vorbereitet oder wenn er besonders kaltblütig und brutal vorgeht – was die Geschworenen und die Richterin in Brossards Handlung erkannten –, als wenn jemand im Affekt oder unter seelischem Druck handelt, was, darauf fussend, wie Stern mit Cécile umgegangen war, wohl ebenfalls zutrifft. Weiter spielte es eine Rolle, ob jemand schon einmal, womöglich sogar gleichartig, straffällig wurde (soweit bekannt, traf dies nicht zu), ob er unverbesserlich ist und keine Reue zeigt oder ob er zu seiner Verfehlung steht und mithilft, den Schaden wiedergutzumachen (wir erinnern uns erneut: «Bitte vergeben Sie mir», sagte sie. «Mein Herz ist voller Schmerz. Ich weiss nicht, wie es so weit kommen konnte»). Und noch das gibt Rechtsanwalt Dietrich zu bedenken: «Die konkrete Strafe sanktioniert das Verhalten des Täters, man spricht vom Verschuldensprinzip und nicht von Erfolgsunrecht, also nicht wie in der Bibel ‹Auge um Auge, Zahn um Zahn›.»
Unmittelbar nach der Urteilsverkündung errechneten Vollzugskenner, dass die Zeit, die Brossard noch in einem Schweizer Gefängnis verbringen werde, möglicherweise kurz sei. «Sterns Geliebte könnte schon im Herbst kommenden Jahres wieder frei sein – auf Bewährung», fasste ein Artikel im Blick zusammen. Denn Cécile war zu dieser Zeit bereits über vier Jahre in Haft gewesen; Gefangenen, die sich gut aufführen und als einsichtig eingeschätzt werden, bei denen die Resozialisierung klappen könnte also, werden oft nach Verbüssen von zwei Dritteln der Strafe in die Freiheit entlassen.
Es gibt keine Fundstelle in gängigen Archiven, die Brossards Entlassung vermelden. Alain Jourdan, ehemaliger Journalist bei der Tribune de Genève und Autor von «Mort d’un banquier – Les dessous de l’affaire Stern», dem Buch über den Fall (zusammen mit einer Kollegin), sagte mir, Cécile habe im Ganzen weniger als fünf Jahre im Gefängnis gesessen. Sie wurde noch im Jahr, in dem das Urteil gefällt worden war, entlassen. Anschliessend sei sie nach Frankreich gezogen.
Eine Bewährungsauflage sei gewesen, für eine bestimmte Zeit nicht retour in die Schweiz zu reisen, wogegen sie nachweislich zweimal verstossen habe (fuhr sie zur Arbeit? Oder zu ihrem früheren Ehemann?). Ich habe ihre Genfer Anwälte gefragt. Der eine, Pascal Maurer, nahm keine Stellung, sondern berief sich auf das Anwaltsgeheimnis. Der andere, Alec Reymond, bestätigte, dass es einen Landesverweis gegen sie gegeben habe, dieser sei aber nicht mehr in Kraft. Ob sie zuvor gegen Einreisebestimmungen oder Bewährungsauflagen verstossen habe, wisse er nicht. Und ob sie wieder in der Schweiz lebe beziehungsweise wo sie Wohnsitz habe, dürfe er nicht mitteilen, sagte er.
Recht auf Vergessen
Das war die Geschichte zweier aussergewöhnlicher Leben, von denen eines ein aussergewöhnliches Ende nahm. Die Geschichte von Edouard Stern und Cécile Brossard, dem arroganten Sohn einer Elitefamilie aus Paris und der psychisch instabilen Tochter eines Angestellten aus der Vorstadt. Zweier Menschen, die aus verschiedenen Welten kamen, sich aber in der real existierenden Welt kennenlernten, nicht zusammen sein und irgendwie doch nicht voneinander lassen konnten. Die Frau hat die Geschichte überlebt. Sie ist verschwunden, ohne Spuren zu hinterlassen. Der Mann ist tot, aber nicht verschwunden.
Im World Wide Web gibt es das Recht auf Vergessen. Gibt es dieses auch in der richtigen Welt? Ja und nein. Stellvertretend für das Nein steht dieser Artikel. Für das Ja steht einer, der im Februar dieses Jahres in der Financial Times erschien. Es ging darin um Lazard, die Bank, die nicht mehr von einem Mitglied der Gründerfamilie geführt wird. Natürlich kommt darin Michel David-Weill, Lazard-Präsident während Jahren, vor. Über seinen ehemaligen Schwiegersohn ist auch zu lesen: Wie dieser das Haus 1997 verlassen musste, statt wie geplant der nächste Präsident zu werden. Der Name des Schwiegersohns wird genannt: Edouard Stern. Auf Bezeichnungen oder Einordnungen darüber hinaus wird verzichtet.
Mark van Huisseling
Balgriststrasse 92
CH-8008 Zürich
markvan@bluewin.ch
Website Gestaltung und Coding:
(TEAM) Alexis Zurflüh
Allgemeiner Hinweis und Pflichtinformationen
Benennung der verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Mark van Huisseling
Balgriststrasse 92
CH-8008 Zürich
Die verantwortliche Stelle entscheidet allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, Kontaktdaten o. Ä.).
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung sind einige Vorgänge der Datenverarbeitung möglich. Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Sitz unseres Unternehmens befindet.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Ihnen steht das Recht zu, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an Dritte aushändigen zu lassen. Die Bereitstellung erfolgt in einem maschinenlesbaren Format. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung
Sie haben jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Diesbezüglich und auch zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit über die im Impressum aufgeführten Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.
SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung
Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, nutzt unsere Website eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Damit sind Daten, die Sie über diese Website übermitteln, für Dritte nicht mitlesbar. Sie erkennen eine verschlüsselte Verbindung an der „https://“ Adresszeile Ihres Browsers und am Schloss-Symbol in der Browserzeile.
Kontaktformular
Per Kontaktformular übermittelte Daten werden einschließlich Ihrer Kontaktdaten gespeichert, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können oder um für Anschlussfragen bereitzustehen. Eine Weitergabe dieser Daten findet ohne Ihre Einwilligung nicht statt.
Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
Über das Kontaktformular übermittelte Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder keine Notwendigkeit der Datenspeicherung mehr besteht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
Newsletter-Daten
Zum Versenden unseres Newsletters benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse. Eine Verifizierung der angegebenen E-Mail-Adresse ist notwendig und der Empfang des Newsletters ist einzuwilligen. Ergänzende Daten werden nicht erhoben oder sind freiwillig.
Die Verwendung der Daten erfolgt ausschließlich für den Versand des Newsletters.
Die bei der Newsletteranmeldung gemachten Daten werden ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) verarbeitet. Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose
Mitteilung per E-Mail oder Sie melden sich über den “Austragen”-Link im Newsletter ab. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
Zur Einrichtung des Abonnements eingegebene Daten werden im Falle der Abmeldung gelöscht. Sollten diese Daten für andere Zwecke und an anderer Stelle an uns übermittelt worden sein, verbleiben diese weiterhin bei uns.
Cookies
Unsere Website verwendet Cookies. Das sind kleine Textdateien, die Ihr Webbrowser auf Ihrem Endgerät speichert. Cookies helfen uns dabei, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen.
Einige Cookies sind “Session-Cookies.” Solche Cookies werden nach Ende Ihrer Browser-Sitzung von selbst gelöscht. Hingegen bleiben andere Cookies auf Ihrem Endgerät bestehen, bis Sie diese selbst löschen. Solche Cookies helfen uns, Sie bei Rückkehr auf
unserer Website wiederzuerkennen.
Mit einem modernen Webbrowser können Sie das Setzen von Cookies überwachen, einschränken oder unterbinden. Viele Webbrowser lassen sich so konfigurieren, dass Cookies mit dem Schließen des Programms von selbst gelöscht werden. Die Deaktivierung von Cookies
kann eine eingeschränkte Funktionalität unserer Website zur Folge haben.
Das Setzen von Cookies, die zur Ausübung elektronischer Kommunikationsvorgänge oder der Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (z.B. Warenkorb) notwendig sind, erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Als Betreiber dieser
Website haben wir ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von Cookies zur technisch fehlerfreien und reibungslosen Bereitstellung unserer Dienste. Sofern die Setzung anderer Cookies (z.B. für Analyse-Funktionen) erfolgt, werden diese in dieser
Datenschutzerklärung separat behandelt.